Die OIB Richtlinie 6 :2019 hat uns den Renovierungsausweis beschert. Es handelt sich dabei um ein Dokument das im Anhang eines regulären Energieausweises zu finden ist.
Der Renovierungsausweis existiert optional, zusätzlich zum regulären Energieausweis, der für die Einreichung (Bauordnung oder Wohnbauförderung) oder den Bestand benötigt wird.
Renovierungsausweis
Ein dem Energieausweis nachempfundener optionaler Ausweis, der die Energiekennzahlen nach Durchführung eines Maßnahmenbündels zur Erreichung der Anforderungen an die „größere Renovierung“ dokumentiert.
Dieser ist Bestandteil des technischen Anhangs zum Energieausweis.
Aus dem OIB Leitfaden Ausgabe April 2019, Kapitel 5.4 Renovierungsausweis:
Für den Fall, dass durch das Ensemble von Ratschlägen und Empfehlungen die Anforderungen an die größere Renovierung erfüllt werden können, darf ein Renovierungsausweis (der Bestandteil des technischen Anhangs ist) ausgestellt werden, der grundsätzlich dem Layout des Energieausweises nachempfunden ist. Dessen Anhang umfasst ausschließlich die gesetzten Maßnahmen. Die Erfassungen zur Geometrie bzw. zum restlichen Bestand entsprechen dem Energieausweis.
Größere Renovierung: Renovierung, bei der mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen weniger als 25 % des Gebäudewertes, wobei der Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitgerechnet wird. (Quelle: OIB Begriffsbestimmungen)
Die wesentlichen Abwandlungen des Renovierungsausweis sind am Energieausweis Formblatt in folgenden Bereichen zu finden:
1. Kopfzeile
2. Anforderungsblock
3. Schlussblock
Schlussblock
Der Schlussblock des Renovierungsausweis legt keine Gültigungsdauer fest.
Die blaue Farbe macht diese Abwandlung des Energieausweises leicht erkennbar. Die angezeigten Kennwerte unterscheiden sich nicht vom regulären Energieausweis.