Heizungsspeicher sind beim Einsatz von Solaranlagen Pflicht. Wie groß muss der Speicher definiert werden? Welche Auswirkungen hat die Solaranlage auf den Energieausweis bzw. die Energiekennzahlen? Wir klären auf!
Zuordnung in ArchiPHYSIK
Im Gegensatz zur den anderen Anlagen (wie Raumheizung oder Warmwasser) wird die Solaranlage nicht unter Gebäude – Anlagenanteile hinzugefügt, sondern direkt unter Anlagentechnik der/den gewünschten anderen Anlage(n) – Raumheizung und/oder Warmwasser zugeordnet, um deren Energiebedarf zu mindern.
Dazu wechseln Sie unter Anlagen (1), auf die Solaranlage (2), klicken auf den ersten Ändern-Button „Art der Solaranlage“ (3), wählen, wie die Erträge der Solaranlage berücksichtigt werden sollen(4) und bestätigen dies mit OK (5). Dadurch wird die Solaranlage mit der gewählten Raumheizung und/oder Warmwasseranlage verknüpft.
Wärmeertrag und der Einsatz eines Speichers lt. ÖNORM H 5056: 2019
Die ÖNORM H 5056 (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) besagt:
„Bei thermischen Solaranlagen wird jener Wärmeertrag bilanziert, der an den Speicher bzw. an den externen Wärmetauscher übertragen wird.“
ON H 5056 2019 – 9.1 Monatlicher Nettowärmeertrag von thermischen Solaranlagen
Dies bedeutet, dass ein Speicher beim Einsatz einer Solaranlage essenziell ist. Wie dieser Speicher zu dimensionieren ist, beschreibt die Tabelle 45 — Minimale Speichergröße pro m² Aperturfläche des Sonnenkollektors für unterschiedliche Deckungsgrade.
Auswirkungen auf den Energieausweis
Der Einsatz einer Solaranlage hat positive Auswirkung auf den HEB, E/LEB und fGEE am Referenzklima. Sowie auch auf den HEB, EEB, fGEE, PEB und CO2 am Standortklima.
Sollten Sie Hilfe beim Erstellen einer Solaranlage benötigen, schauen Sie gerne bei unserem Devinar „Photovoltaik und Solaranlage im Energieausweis“ vorbei, dort wird dies näher erklärt.