Umsetzung OIB Richtlinie 6 :2015 mit Jahresbeginn 2016
Mit Jahresbeginn 2016 ist nun in drei Bundesländern die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt. Als drittes Bundesland kam mit Jahresbeginn die Steiermark hinzu.
Mit Jahresbeginn 2016 ist nun in drei Bundesländern die OIB Richtlinie 6 (Fassung 2015) für verbindlich erklärt. Als drittes Bundesland kam mit Jahresbeginn die Steiermark hinzu.
Eine Novelle zur Steiermärkischen Bautechnik-Verordnung wurde gestern beschlossen. Mit dem StBTV 2015 tritt die OIB Richtlinie 6 :2015 ab 1. Jänner 2016 in der Steiermark in Kraft. Die Steiermark folgt …
Mit der OIB RL 6: 2015 wurde erstmals auch eine Anforderung an den erneuerbaren Anteil formuliert. Der Nachweis kann wahlweise auf zwei Arten geführt werden. Aber er muss nun geführt …
Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 wird der Nachweis der energetischen Anforderungen erweitert. Nun stehen zwei Wege zur Auswahl: Endenergiebedarf (EEB) oder Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).
Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 (Wohnbauförderungsverordnung 2015 – WFV 2015) der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 tritt mit 1. April 2015 in Kraft.
Mit 1. Februar 2015 tritt eine neue Fassung der Niederösterreichsichen Bautechnikverordnung (kurz: NÖ BTV 2014) in Kraft. Sie folgt der NÖ Bautechnikverordnung 1997 nach. Unsere Aufstellung des Inhalts der neuen …
Die verschiedenen bauphysikalischen Gegebenheiten und Anforderungen an einen Gebäude-Bauteil werden in ArchiPHYSIK durch Bauteiltypen ausgedrückt. Manche sind sehr geläufig, andere eher „exotisch“. Wir haben zur Übersicht eine kleine „Landkarte“ zusammengestellt.