Energieausweis Wohnbauförderung Burgenland 2021
Der Energieausweis für den Nachweis bei der Wohnbauförderung Burgenland ist seit 01.01.2021 – rückwirkend – nach OIB RL 6:2019 auszustellen.
Der Energieausweis für den Nachweis bei der Wohnbauförderung Burgenland ist seit 01.01.2021 – rückwirkend – nach OIB RL 6:2019 auszustellen.
Von den Neuauflage der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 blieben auch die Förderkriterien für Wohnungsbau (WB) und Wohnungssanierung (WS) nicht unberührt. Passend zum überarbeiteten Punktesystem wurden auch die Nachweisformulare erneuert.
Mit Jahreswechsel 2020 gab es in Niederösterreich schon die Möglichkeit nach Wohnbauförderungsrichtlinie 2019 zu rechnen, jedoch wurde noch von Vielen die übergangsweise erlaubte Wohnbauförderungsrichtlinie 2011 in der 13. Änderung verwendet. …
Die OIB Richtlinie 6 in der Fassung 2019 und die zugrundeliegenden Normen stehen in den Startlöchern. Wir haben die wesentlichsten Änderungen im Bezug auf die Energieausweisberechnung in einer Übersicht zusammengefasst.
Für eine Förderung zur Errichtung von Eigenheimen ist seit Juli 2018 die Oö. Eigenheim-Verordnung 2018 anzuwenden. Wie die Energiestandards der Verordnungen des Oö. Wohnbauförderungsgesetz in ArchiPHYSIK nachzuweisen sind erfahren sie …