Niederösterreichische Wohnbauförderung 2019 – WB WS

Von den Neuauflage der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 blieben auch die Förderkriterien für Wohnungsbau (WB) und Wohnungssanierung (WS) nicht unberührt. Passend zum überarbeiteten Punktesystem wurden auch die Nachweisformulare erneuert.

Wohnbauförderung WOHUNGSBAU

Im Wohnungsbau (WB) wird die Errichtung von Wohnungen und Reihenhäusern sowie Wohnheimen gefördert.

Die Förderhöhe im Wohnungsbau wird über die erreichte Punkteanzahl ermittelt. Das Punktesystem besteht aus den drei Teilbereichen:

  • Basisförderung
  • Zusatzförderung
  • Zielgruppenspezifische Förderung

Grundlage der Basisförderung ist der Energiebedarf des Neubaus. Hier bietet die Wohnbauförderrichtlinie zwei gleichwerteige Wege zum Erreichen dieser Basispunkte. Zum Einen durch eine sehr gut gedämmte Geäudehülle, zum Anderen durch eine optimierte haustechnische Anlage. Die Haustechnik kann mittels thermische Solaranlage, PV-Anlage oder eine Wohnraumlüftung optimiert werden.

Der Nachweis der erreichten Förderpunkte erfolgt über das Förderungsdatenblatt RL 2019 (WB 34) und das Gebäudedatenblatt RL 2019 (WB 32). Diese Formulare können direkt aus ArchiPHYSIK gedruckt werden.

Wohnbauförderung WOHNUNGSSANIERUNG

Förderungen für Wohnungssanierung (WS) werden für Objekte im Eigentum von natürlichen Personen mit einer bestehenden zu sanierenden (Wohn)Nutzfläche von mehr als 500 m² oder im Eigentum juristischer Personen zuerkannt.

Zur Ermittlung der Höhe der Wohnbauförderung werden die Punkte auf Basis der Energiekennzahl HWB Ref, RK und die Punkte für Nachhaltigkeit summiert.

Das Gebäudedatenblatt RL 2019 (WS 32) zum Nachweis der Punkte und das Formular „Förderung – Berechnung und Anforderung“ zum Nachweis der Erfüllung der Mindesanforderung an die Energiekennzahl werden von ArchiPHYSIK bereitgestellt.


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