Energetische Anforderungen – Nachweisverfahren wählen
Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 stehen zwei Wege des Nachweises in Energieausweisen zur Auswahl: Entweder über den Endenergiebedarf (EEB) oder über den Gesamtenergie-Effizienzfaktor (fGEE).
Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 stehen zwei Wege des Nachweises in Energieausweisen zur Auswahl: Entweder über den Endenergiebedarf (EEB) oder über den Gesamtenergie-Effizienzfaktor (fGEE).
Auch im Jahr 2017 werden sicher wieder Gebäude errichtet oder in größerem Umfang saniert. Dann aber müssen diese in Österreich der Energieausweis Anforderung 2017 entsprechen. Eine Verschärfung der Anforderungen findet …
Der fGEE kann auf mehrere Anwendungen abzielen. Zwei unterschiedliche Sichtweisen treten bei der Berechnung für die Wohnbauförderung einer Gebäudesanierung in Wien auf. Stichwort: Nachweis fGEE nach thermischen Maßnahmen für wohnfonds_wien.
Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 wird der Nachweis der energetischen Anforderungen erweitert. Nun stehen zwei Wege zur Auswahl: Endenergiebedarf (EEB) oder Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).
Über die Jahre hat sich der Heizwärmebedarf als Energiekennzahl zum Nachweis von Energieeinsparung und Wärmeschutz von Gebäuden etabliert. Die Bewertung der Energieeffizienz mittels Gesamtenergieeffizienzfaktor fGEE gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung.
In den letzten Wochen wurde mit ArchiPHYSIK 12 die Validierung zum Nachweis der Oberösterreichischen Wohnbauförderung 2015 erfolgreich abgeschlossen.
Aufgrund einiger Neuauflagen im oberösterreichischen Wohnbauförderprogramm wurden Ergänzungen in ArchiPHYSIK durchgeführt.
Die Wiener Sanierungsverordnung wurde mit 24. Juni 2013 geändert, und trat am Folgetag in Kraft. Ab 2015 wird für umfassende thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden ein maximaler Heizwärmebedarf (HWB) und ein …
Einfamilienhaus in Ruhelage, 200 m2 Wohnfläche, HWB 59 kWh/m2a, fGEE: 0,92. An Immobilieninserate dieser Art wird man sich in Zukunft gewöhnen müssen. Die beiden letztgenannten Werte sind der Heizwärmebedarf und …