Nachweis

Salzburg. Eigenerzeugung vom Strom nachweisen

Gemäß der Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) werden für sonstige energieverbrauchende Gebäude keine Anforderungen an den Primärenergieindikator (Pi) gestellt und es werden auch keine Energie-Bilanzen benötigt.

Gebäude dieser Kategorie haben aber, wenn sie grösser als 1.000 m² (BGF) sind, eine Anforderung an die Eigenerzeugung von Strom, welche über Photovoltaik-Anlagen erreicht werden kann.

Salzburg. Eigenerzeugung vom Strom nachweisen. Photo by Angie Warren on Unsplash

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Erstellt von Kurt Battisti in Gesetze, Richtlinien, Normen, Software

BO Wien – Nachweis Entfall der Notkamin Verpflichtung

Mit der Novelle der Bauordnung für Wien LGBl. Nr. 25/2014 ist die Verpflichtung zur Herstellung eines Anschlusses an eine Abgasanlage in mindestens einem Aufenthaltsraum jeder Wohnung (im Sprachgebrauch „Notkamin“) des § 106 Abs. 6 BO entfallen – unter gewissen Bedingungen – die mit Hilfe von ArchiPHYSIK nachgeweisen werden können.

BO Wien Nachweis Entfall der Notkamin Verpflichtung

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Erstellt von Balázs Somogyváry in Software

Oö. WBF – Übersicht Nachweise Fassung OIB RL 6:2011 vs. RL 6:2015

Das Berechnungsverfahren für den Energieausweis — festgelegt durch die OIB Richtlinie 6 und inkraft gesetzt durch Verordnungen des Landes Oberösterreich — und die in der Oberösterreichischen Wohnbauförderung geforderten Nachweisverfahren, sind zum Teil zeitlich verschoben.

Wir wagen hier die Darstellung einer Übersicht der verschiedenen Regelungen und ihr Zusammenspiel.
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Erstellt von Markus Dörn in Software
WBF Tirol 2017 – Fragen und Antworten zum Nachweis

WBF Tirol 2017 – Fragen und Antworten zum Nachweis

Die Wohnbauförderung Tirol 2017 wirft in der Anwendung so mache Detailfrage auf. Einen Teil der Fragen und Antworten zum Nachweis mit dem Energieausweis wollen wir hier weitergeben.

  • Welche Heizsystem sind erlaubt? Einige werden nicht explizit aufgeführt.
  • Welche HWB Anforderung gilt bei einer bivalenten Wärmepumpe mit Gaskessel
  • Wärmepumpen-Referenzsystem Nachweis von hocheffizienten alternativen Systemen

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Erstellt von Kurt Battisti in Förderungen, Gesetze, Richtlinien, Normen

ZEUS Burgenland – Hocheffiziente alternative Energiesysteme nachweisen

Hocheffiziente alternative Energiesysteme, eingereicht im ZEUS Burgenland, können zu mancher Überraschung in der ZEUS-seitig automatisch durchgeführten Prüfung führen. Mit genauer Kenntnis über die Hintergründe, lässt sich das Problem recht einfach bewältigen.
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Erstellt von Balázs Somogyváry in Gesetze, Richtlinien, Normen, Software

Fenster Anforderung – Nachweis mit Normprüfmaß

Normprüfmaßfenster dienen den Nachweis der Einhaltung von bautechnischen Anforderungen. Ihre Abmessungen sind typenweise fixiert. Für jeden Fenster-Typ und Materialkombination (Rahmen, Glas und Glasrandverbund) muss der Anforderungsnachweis mit einem entsprechenden Normprüfmaßfenster geführt werden.

Für die Energieausweis-Berechnung werden zur Ermittlung von Glas- und Rahmenanteil, die einzelnen Fenster, mit ihren tatsächlichen Ausformungen (Form, Länge, Breite, Sprossen,…) benötigt. Für den Nachweis der Einhaltung der U-Wert-Anforderung reicht aber der Nachweis mit den Abmessungen für Normprüfmaßfenster. Sollte ein Fenster mit anderen Abmessungen, als dem Normprüfmaßfenster, die U-Wert Anforderung nicht erfüllen, ist dies OK, da der Nachweis mit dem Normprüfmaßfenster maßgeblich ist.

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Erstellt von Kurt Battisti in Gesetze, Richtlinien, Normen, Software

Schallschutz Spektrum-Anpassungswert C und Ctr

Für Nachweis des erforderlichen Schallschutzes muss unter bestimmten Umständen ein Spektrum-Anpassungswert angewendet werden. Die Anforderungen sind in der OIB Richtlinie 5 – Schallschutz – sowie in der ON EN ISO 717-1 geregelt. Die einfache und nachvollziehbare Anwendung und Dokumentation war einer der Schwerpunkte in ArchiPHYSIK 14.
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