Steiermark

ArchiPHYSIK 11 zeigt sich in Graz

Dieses Jahr dürfen wir ArchiPHYSIK 11 wieder in Graz vorstellen. Schwerpunkt ist der Nachweis zur Vermeidung der sommerlichen Überwärmung mit dem Simulationsverfahren nach Ö-Norm B 8110-3. Die stundenweise Berechnung der Raumtemperatur liefert Ergebnisse in bisher nicht bekannter Genauigkeit.
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Aktuelles zu den Ökoförderungen des Landes Steiermark

Das Land Steiermark unterstützt im Rahmen der Energiestrategie Steiermark 2025 die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergieeinsatz der Steiermark.

Um Förderungsinteressenten bei Planung & Kalkulation baulicher Maßnahmen zu unterstützen, werden Förderansuchen bereits vor der Realisierung der Anlagen im Rahmen eines Vorabprüfungsverfahrens eingereicht.

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Durchführungsverordnung Stmk. WBF Novelle 2013

Mit 01. Juni 2013 ist durch das LGBl. Nr.53/2013 vom 25. April 2013 die Novelle der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 in Kraft getreten.
Anlass und Zweck der Neuregelung waren Anpassungen im Geschoßbaubereich, die Neuaufstellung der Eigenheimförderung, eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit im Rahmen der umfassenden Sanierung sowie Optimierungen im Sanierungsbereich.
Vertiefende Informationen gibt es auch auf den Webseiten des Landes Steiermark.

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Gesetzliche Änderungen im Baurecht mit Jahreswechsel 2013

Mit dem Jahreswechsel sind auch einige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten, die es zu beachten gilt.

Dies betrifft u.a. die Bundesländer Wien, Vorarlberg, Tirol oder die Steiermark. Wir haben nachstehend für Sie eine kurze Übersicht erstellt.
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Steiermärkisches Baugesetz Novelle 2011

Ab 1. Mai 2011 tritt das neue Steiermärkische Baugesetz in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen, die den Bereich Energie betreffen sind:

  • Inkrafttreten der OIB Richtlinien 1-5
  • Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m2
  • Warmwasserbereitung bei neuen Wohnbauten unter Verwendung thermischer Solaranlagen, direkt aus anderen erneuerbaren Energieträgern oder über eine Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (ganzjährig)
  • Bewilligungsfreiheit von Photovoltaik- und Solaranlagen (bis zu einer Kollektorfläche von insgesamt 100 m2)
  • Abstandsbestimmungen: Unterschreitung des Mindestabstands jetzt auch über das unbedingt erforderliche Maß (zur Einhaltung U-Wert lt. OIB) möglich
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