Vorarlberger Wohnbauförderung 2016

In der Vorarlberger Wohnbauförderung 2016 wurde das Förderungssystem (Basisförderung mit Bonussystem) beibehalten. Die verdichtete Bauweise wird nun stärker gefördert. Mit der Förderrichtlinie wurden zusätzliche Grenzwerte eingeführt. Die neue Richtline gilt für Förderungsanträge ab 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2017.

Diese kurze Übersicht erfasst die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Energieausweisberechnung.

Neuerungen in der Vorarlberger Wohnbauförderung 2016

Sanierung

Die objektbezogenen Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen haben sich gegenüber der Vorversion nicht geändert.

Haus Sonnenstrahlen Wiese

Neubau

Bei Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen muss der Deckungsanteil zur Warmwasserbereitung mindestens 60% betragen.

Öffentliche Gebäude
PEB bei Wohnheimen, Not- und Startwohnungen
Regulär ≤130 kWh/m2a
bei Fernwärme, mindestens 80% Anteil an erneuerbarer Energie ≤145 kWh/m2a
PEB bei integrativen und betreuten Wohnungen
Regulär ≤110 kWh/m2a
bei Fernwärme, mindestens 80% Anteil an erneuerbarer Energie ≤120 kWh/m2a
Private Gebäude
PEB bei Wohnheimen, Not- und Startwohnungen
Regulär ≤150 kWh/m2a
bei Fernwärme, mindestens 80% Anteil an erneuerbarer Energie ≤165 kWh/m2a

OI3-Index

Zur Berechnung ist der IBO-Leitfaden zur Berechnung von Ökokennzahlen für Gebäude, Stand Jänner 2013, Version 3.0 samt Ergänzung zu diesem Leitfaden, Stand März 2014, Version 3.0 anzuwenden.

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