Auch im Jahr 2017 werden sicher wieder Gebäude errichtet oder in größerem Umfang saniert. Dann aber müssen diese in Österreich der Energieausweis Anforderung 2017 entsprechen. Eine Verschärfung der Anforderungen findet statt.
Energieausweis Anforderung 2017
Auch im Jahr 2017 besteht weiterhin die Wahl, auf welchem Weg der Nachweis geführt werden soll. Zur Auswahl stehen wieder die Nachweisführung …
- … über den Heizenergiebedarf (HEB)
- … über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)
Praktisch im Schlepptau zu diesen beiden Anforderungsvariationen gibt es, unabhängig davon, auch weiterhin Anforderungen an den Heizwärmebedarf (HWB), welche sich hauptsichtlich auf die Gebäudehülle beziehen.
Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen, in diesem Zusammenhang, auch die geänderten Anforderungen für Einzelmaßnahmen bei Renovierung eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen.
Nachzulesen in der OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe März 2015.
Wohngebäude
Heizenergiebedarf für Wohngebäude
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) für Wohngebäude
Nicht-Wohngebäude
Heizenergiebedarf für Nicht-Wohngebäude
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) für Nicht-Wohngebäude
Bauteilanforderungen 2017 bei Einzelmaßnahmen
Für Bauteile (im Neubau und bei der Sanierung) der thermischen Gebäudehülle sind die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) um mindestens 12% zu unterschreiten.