Das Jahr 2017 brachte nicht nur eine Änderung der erforderlichen Werte bei der Energieausweis Anforderung in den verschiedenen Bundesländern. Zahlreiche Bundesländer haben auch andere Änderungen in Zusammenhang mit der Energieausweis Berechnung vorgenommen. Zum Jahresauftakt geben wir hier einen kurzen, stichwortartigen Überblick.
Änderungen Bundesländer – Energieausweis 2017
Wien
Verschärfung der Anforderung gemäß OIB RL6 :2015.
Mit Jahresbeginn 2017 wird in Wien das WUKSEA Datenformat Version 3 eingeführt. Es dient dazu, die Energieausweise mit der Anforderung 2017 besser übertragen zu können. ArchiPHYSIK 14 verwendet dieses Format für alle Projekte mit Lokalisierung Energieausweis AUT 2015 (Anforderung 2017).
Steiermark
Verschärfung der Anforderung gemäß OIB RL6 :2015.
Seit Jahresbeginn ist ZEUS v4 verpflichtend anzuwenden. ZEUS v4 ermöglicht eine erweiterte Übertragung der Energieausweise gemäß OIB RL 6 :2015. Davor war eine Übertragung dieser Energieausweise zwar ebenfalls möglich und korrekt, aber in einem anderen Übergangsformat. Dieses Übergangsformat steht nun seitens ZEUS nicht mehr zur Verfügung.
Das Format ZEUS v4 wird schon von ArchiPHYSIK 13.0.x verwendet. Versionen davor werden aber nun an der Übertragung seitens des ZEUS Betreibers gehindert. Unsere Empfehlung: ArchiPHYSIK 14 verwenden.
Salzburg
Im Land Salzburg wurde Mitte 2016 die BTV Sbg 2016 in Kraft gesetzt. Diese enthält schon eine Verschärfung der Anforderungen mit Beginn 2017 (wie auch für die Jahre danach). Eine Zusammenfassung der Änderungen haben wir bereits im Artikel Salzburger Bautechnikverordnung 2016 (BTV 2016) beschrieben.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, im Bereich Projekt > Projektdaten das Datum für Baueinreichung oder Bauanzeige mit einzutragen, da nur so die anzuwendenden Grenzwerte gewählt werden können.
Vorarlberg
Das Land Vorarberg hat gegen Ende 2016, umfangreiche Änderungen mit Beginn 2017 verordnet. So wurde die OIB RL6 :2015 mit einigen speziellen Ausnahmen bzw. Interpretationen in Kraft gesetzt. Zusammen damit wurde auch die Wohnbauförderung entsprechend angepasst.
Da die Energieausweise in Vorarlberg nur über die EAWZ Plattform ausgestellt werden dürfen, wurde auch diese Plattform angepasst. Dadurch ist es notwendig, die zu übergebenden Daten auch in den Berechnungsprogrammen entsprechend aufzubereiten.
Leider wurden die notwendigen Anpassungen seitens des Landes Vorarblberg so spät kommuniziert, und sind so umfangreich, dass eine Implementierung der EAWZ 4 Schnittstelle bis zum Jahreswechsel 2016/17 unmöglich war. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Integration in ArchiPHYSIK 14.
Die EAWZ informiert in Ihrem Artikel vom 3. 1. 2017 unter anderem: … Im Falle dringlicher Baueinreichungen im Zuge eines Bauverfahrens empfehlen wir den verantwortlichen Baubehörden, einer Nachreichung des Energieausweises innerhalb von 6-8 Wochen zuzustimmen. …
Burgenland
Verschärfung der Anforderung gemäß OIB RL6 :2015.
Kärnten
Verschärfung der Anforderung gemäß OIB RL6 :2015.
Tirol
Verschärfung der Anforderung gemäß OIB RL6 :2015.
Niederösterreich
Verschärfung der Anforderung gemäß OIB RL6 :2015.
Im Dezember 2016 wurde die 8. Änderung der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 beschlossen. In dieser sind auch die Mindestanforderungen für den Wärmeschutzstandard bei umfassender energetischer Sanierung verschärft.
Sanierung: Energiekennzahl HWBRef, RK
A/V-Verhältnis ≥ 0,8 | A/V-Verhältnis ≤ 0,2 | |
---|---|---|
bis 31.12.2016 | 68 | 34 |
ab 1.1.2017 | 62 | 31 |
Oberösterreich
Keine Änderungen mit Jahreswechsel 2016/2017