Sonnenuhr an Wand

OIB RL 6 :2019 Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes

Das (zu) wenig beachtete Thema des sommertauglichen Bauens rückt zunehmend in den Mittelpunkt einer energieeffizeienten Gebäudeplanung. In der OIB RL6:2019 werden diesbezüglich die Mindeststandards an den sommerlichen Wärmeschutz beim Neubau und bei größerer Renovierung festgelegt.

Sommerlicher Wärmeschutz

Beim Neubau und bei größerer Renovierung von Gebäuden ist entweder die sommerliche Überwärmung zu vermeiden, oder die Anforderung an den außeninduzierten Kühlbedarf KB* einzuhalten.

Sommerliche Überwärmung

„Der sommerliche Wärmeschutz […] ist eingehalten, wenn die sommerliche Überwärmung vermieden ist […]. Die sommerliche Überwärmung gilt als vermieden, wenn die operative Temperatur im Raum bei einem sich täglich periodisch wiederholenden Außenklima mit dem standortabhängigen Tagesmittelwert TNAT,13 den Wert von 1/3 * TNAT,13 + 21,8 °C nicht überschreitet.“

4.9.1 Sommerlicher Wärmeschutz – Anforderungen an das Gebäude, OIB RL6:2019

Das dazu benötigte Rechenverfahren wird in der ÖNORM B 8110-3 im Kapitel „Berechnung des Tagesverlaufs der operativen Temperatur“ beschrieben. Die damit errechnete operative Temperatur darf die, mittels OIB RL6:2019 ermittelte, maximal zulässige operative Temperatur nicht überschreiten.

Anforderung an die operative Temperatur anhand einiger Beispiele, wobei „Wien – Innere Stadt“ den Maximalwert und „Galtür“ den Minimalwert für Österreich darstellen.

Ort Seehöhe TNAT, 13 TOP, max
Wien – Innere Stadt 173 m 24,9 °C 30,1 °C
Mondsee 482 m 21,4 °C 28,9 °C
Galtür 1584 m 16,0 °C 27,1 °C
TNAT, 13
Außenlufttemperatur mit einer Überschreitungshäufigkeit von 130 Tagen in 10 Jahren in °C
TOP, max
maximal zulässige operative Temperatur, in °C

Der vereinfachte Nachweis über die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung von Haupträumen (Nachweis der speicherwirksamen Masse) ist zur Erfüllung des sommerlichen Wärmeschutzes nicht mehr erlaubt!

Außeninduzierter Kühlbedarf KB*

Wird der Nachweis der Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes über den außeninduzierten Kühlbedarf geführt, gelten folgende Höchstwerte:

Neubau Größere Renovierung
KB* RK,zul in kWhm³a Nicht-Wohngebäude 1,0 2,0
Wohngebäude 0,0 0,0

Der sommerliche Wärmeschutz von Wohngebäuden ist eingehalten, wenn für die kritischste Nutzungseinheit kein außeninduzierter Kühlbedarf KB* vorhanden ist.

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