Mit der Novellierung der bisherigen NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung 2008 (NÖ GEEV 2013) am 6. November 2013 ist nun auch in Niederösterreich die OIB Richtlinie 6:2011 zur Berechnung der Energieausweise in Kraft getreten. Die niederösterreichisch spezifischen Anpassungen dazu sind in ArchiPHYSIK 11 verfügbar.
In Niederösterreich gibt es für die Anwendung der OIB Richtlinie eine ganze Reihe von Ausnahmen und spezielle Regelungen. Einige sind hier zusammengefasst:
Einheitlicher erforderlicher Heizwärmebedarf (HWB) für alle Gebäudegrössen im Neubau
In Niederösterreich werden die speziellen HWB Anforderungswerte für kleine Gebäude, wie sie in der OIB Richtlinie vorgesehen sind, nicht angewendet. ArchiPHYSIK 11 berücksichtigt diesen Umstand automatisch, wenn das Projekt in Niederösterreich situiert ist.
Energieausweis Deck- und Datenblätter
Ab nun wird auch in Niederösterreich das Energieausweis Deckblatt bzw. das Datenblatt aus der OIB Richtlinie 6 aus 2011 verwendet. In Abweichung von der OIB Richtlinie wird am Deckblatt aber nur der HWBsk ausgewiesen. Auf dem Datenblatt werden keine CO2 Werte angegeben.
Nachweis der Delta-Anforderung bei Sanierung
Neben der regulären Sanierungsanforderung wurde eine weitere Anforderung für Sanierungen eingeführt. Sollte der Höchstwert für den maximal zulässigen jährlichen Heizwärmebedarf nicht eingehalten werden können, so kann, bei entsprechender Begründung (technisch, wirtschaftlich, funktionell) und gleichzeitiger Reduktion des HWB um mindestens 50%, dieser überschritten werden. Der Nachweis wird auf einem gesonderten Formular, der Deltaanforderung, geführt.
Dazu gibt es im ArchiPHYSIK 11 Projekt einen speziellen Reiter mit der Bezeichnung NÖ GEEV, in dem dieser Vergleich hergestellt und die jeweilige Begründung dokumentiert werden kann.