Änderungen Burgenländische Bauverordnung

Ab 08. Februar 2013 gilt im Burgenland Burgenländische Bauverordnung 2008, Fassung vom 25. Februar 2013, welche die “neue” OIB RL6 in Kraft setzt. Bei der Gelegenheit wurden auch die Anforderungswerte im Energieausweis angepasst.

Vorarlberg und das Burgenland bleiben weiterhin Länder, welche die allgemeinen Anforderungen in der Richtlinie in ihren Landesregelungen eigenständig definieren.

Burgenländische Bauverordnung Änderung-2013