WBF Novelle Salzburg mit 01.03.2024

Ab März 2024 traten mit dem LGBl Nr 25/2024 Änderungen in der Wohnbauförderung Salzburg in Kraft.
 
Für Energieausweis-Berechnungen gab es zwar keine Änderungen, jedoch für die förderbaren Maßnahmen in der WBF bzw. der Prüfergebnisse dieser im ZEUS System.

Änderungen in der Wohnbauförderungsverordnung:

Mittels des neuen Landesgesetzblattes Nr 25/2024, vom 01.03.2024 hat die Förderstelle in Salzburg die Wohnbauförderungsverordnung 2015 angepasst.

Anlagen-Förderung nur mehr bei gleichzeitiger Sanierung der Hülle

Gebäudetechnische Systeme (Wärmebereitstellungssysteme, PV– und Solaranlagen) sind in der WBF nur noch förderbar, wenn im Rahmen der Sanierung auch die Hülle verbessert wird.

Das Mindestmaß an Verbesserung betrifft entweder 20% der Flächen gem. WFV 2015 §22 (1) Z1 (also alle Bauteile außer Fenster) ODER 20% der Flächen gem. WFV 2015 §22 (1) Z2 (also der Fenster und Türen).

Förderung von PV Anlagen

Die maximal förderbare Leistung bei PV-Anlagen wird mit 20kWp je förderbarer Einheit begrenzt.

ZEUS Upload – Anpassung der Prüfroutinen

Die ZEUS-Prüfroutinen wurden angepasst, sodass Sanierungsprojekte mit Anlagen, die in der WBF nicht förderfähig sind, grundsätzlich negativ geprüft werden!

Sanierungsprojekte, bei denen die Sanierung der Hülle unter der 20%-Grenze bleibt UND ein Heizungstausch oder die Errichtung von PV-Anlagen erfolgt, muss daher der Energieausweis mittels manueller Prüfung freigegeben werden. (die Förderung wird dann aufgeteilt: Sanierung der Hülle über die WBF, Tausche der Heizung oder Errichtung eine PV-Anlage über die Energieförderung des Landes)

Projekte welche die „Raus aus Öl – Förderung“ des Bundes erhalten können, werden in der WBF (falls diese gewährt werden kann) nur mit 15% gefördert.

Das ZEUS System bringt entsprechende Hinweise und Informationen dazu.
 


Mit der Novelle traten auch noch weitere Änderungen in Kraft, welche aber mit der Erstellung von Energieausweisen nicht in Verbindung stehen.


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