Anforderungen an den erneuerbaren Anteil

Mit der OIB RL 6: 2015 wurde erstmals auch eine Anforderung an den erneuerbaren Anteil formuliert. Der Nachweis kann wahlweise auf zwei Arten geführt werden. Aber er muss nun geführt werden!

Energie aus …

… erneuerbaren Quellen

  • Biomasse
  • Wärmepumpe
  • Fernwärme aus einem Heizwerk auf Basis erneuerbarer Energieträger
  • Fernwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
  • Fernwärme aus hocheffizienter Abwärme

… hocheffizienten alternativen Systemen

  • Fern-/Nahwärme oder Fern-/Nahkälte, insbesondere, wenn sie ganz oder teilweise auf Energie aus erneuerbaren Quellen beruht oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt
  • dezentrale Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen
  • Kraft-Wärme-Kopplung
  • Wärmepumpen

Alle anderen hocheffizienten alternativen Systeme müssen entsprechend dokumentiert werden.

Wahl des Energiesystems

Zur Wahl der Nachweis-Art bietet ArchiPHYSIK im Bereich Energieausweis den Dialog zu den Anforderungen an den erneuerbaren Anteil an. Diesen erreichen Sie durch klicken auf den erfüllt… oder nicht erfüllt… Text beim erneuerbaren Anteil.

In einer detaillierten Aufstellung lässt sich nun nachvollziehen, ob und in welchem Ausmaß die Anforderung nach der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erfüllt ist.

Aktualisiert am 09-12-2022


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