Burgenland – OIB-Richtlinien 2019 ab April 2021 in Kraft

Mit dem Burgenländischem Landesgesetzblatt 22/2021 wurden die OIB Richtlinien 2019 im Burgenland verordnet.

Damit wird die Burgenländische Bauverordnung 2008 geändert und so die OIB Richtlinien 1-6 aus 2019 ab April 2021 für verbindlich erklärt.

Die OIB Richtlinie 6: 2019 konforme Berechnung der Energieausweis Kennzahlen sind bereits ab ArchiPHYSIK 17 im Programm enthalten.

Der Upload ins ZEUS Burgenland gemäss der Schema Version 5, ist ab der ArchiPHYSIK Version 18.0.29 möglich.


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