Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 wird der Nachweis der energetischen Anforderungen erweitert. Nun stehen zwei Wege zur Auswahl: Endenergiebedarf (EEB) oder Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).
Die beiden Möglichkeiten können nicht durch eine einzige Zahl abgebildet werden. Dahinter steht jeweils ein Anforderungskanon.
Anforderung an Energiekennzahlen
Je Variante wird der Anforderungskanon durch folgende Bestandteile dargestellt:
Endenergiebedarf (EEB)
- HWB
- HWBmax (nur bei Neubau)
- HEB
- EEB
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)
- HWB
- HWBmax (nur bei Neubau)
- fGEE
EEB = jene Energiemenge, die an das Gebäude (oder den Gebäudeteil) angeliefert werden muss. Er umfasst Heizenergie-, Haushalts-/Betriebsstrombedarf, Kühlenergie- und Beleuchtungsenergiebedarf, abzüglich bestimmter Endenergieerträge, aber zuzüglich der dafür notwendigen Hilfsenergie.
fGEE = Das Verhältnis aus aktuellem Endenergiebedarf zum Endenergiebedarf eines Referenzgebäudes mit der Anforderung aus 2007.
Erneuerbarer Anteil
Der Nachweis kann laut OIB RL 6: 2015 (Punkt 4.3) über zwei verschiedene Anforderungen erbracht werden.
- Energie aus hocheffizienten alternativen Systemen
- Mindestmaßes von Energie aus erneuerbaren Quellen
Ergänzend
Abseits der Anforderung auf Gebäude-Ebene, bleiben die Anforderungen auf Raum-Ebene (z.B. Schutz vor sommerlicher Überwärmung) und auf Bauteil-Ebene (z.B. U-Wert) aufrecht.