Energetische Anforderungen – zwei Wege zum Ziel

Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 wird der Nachweis der energetischen Anforderungen erweitert. Nun stehen zwei Wege zur Auswahl: Endenergiebedarf (EEB) oder Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).

Die beiden Möglichkeiten können nicht durch eine einzige Zahl abgebildet werden. Dahinter steht jeweils ein Anforderungskanon.

Anforderung an Energiekennzahlen

Je Variante wird der Anforderungskanon durch folgende Bestandteile dargestellt:

Endenergiebedarf (EEB)

  • HWB
  • HWBmax (nur bei Neubau)
  • HEB
  • EEB

Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)

  • HWB
  • HWBmax (nur bei Neubau)
  • fGEE

EEB = jene Energiemenge, die an das Gebäude (oder den Gebäudeteil) angeliefert werden muss. Er umfasst Heizenergie-, Haushalts-/Betriebsstrombedarf, Kühlenergie- und Beleuchtungsenergiebedarf, abzüglich bestimmter Endenergieerträge, aber zuzüglich der dafür notwendigen Hilfsenergie.

fGEE = Das Verhältnis aus aktuellem Endenergiebedarf zum Endenergiebedarf eines Referenzgebäudes mit der Anforderung aus 2007.

Erneuerbarer Anteil

Der Nachweis kann laut OIB RL 6: 2015 (Punkt 4.3) über zwei verschiedene Anforderungen erbracht werden.

  • Energie aus hocheffizienten alternativen Systemen
  • Mindestmaßes von Energie aus erneuerbaren Quellen
Energieausweis Anforderung OIB RL 6 2015

Ergänzend

Abseits der Anforderung auf Gebäude-Ebene, bleiben die Anforderungen auf Raum-Ebene (z.B. Schutz vor sommerlicher Überwärmung) und auf Bauteil-Ebene (z.B. U-Wert) aufrecht.

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