Durch den Beschluss der Niederösterreichischen Landesregierung am 2016-06-21 wurde eine Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien beschlossen. Diese Änderungen treten schon mit Juli 2016 in Kraft.
WBF Nö 2016 – Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien im Detail
Mindestanforderungen HWB
Nach der in Kraft Setzung der OIB Richtlinie 6 :2015 in Niederösterreich, wird für die Mindestanforderung des Wärmeschutzes, der HWB RK zum Vergleich herangezogen (gemäß Artikel zur WBF NÖ)
Mindestanforderungen Bauteile
Die Mindeststandards bei der Einzelbauteilsanierung oder -erneuerung an der thermischen Gebäudehülle wurde bei folgenden Bauteilen angepasst:
- Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) ≤ 1,23 W/m²∙K
- Oberste Geschoßdecke, Dach ≤ 0,17 W/m²∙K
Punkte Nachhaltigkeit
Diese Tabelle wurde um „Ladestation Elektromobilität, zumindest für PKW geeignet; eine Ladestation pro angefangene 15 WE„, mit +2 Punkten, erweitert
Zusatzförderung
- optimierte Gebäudehülle +5 Punkte
- Kleinheiligkeit +10 Punkte
oder
- Kleingliedrigkeit +5 Punkte
Übergangsbestimmungen
- Bewilligte Ansuchen bis 2016-12-31 wahlweise auch nach 6. Änderung
- Ansuchen und Bewilligung nach früheren Fassungen – aber noch nicht zugesichert – wahlweise auch nach 6. Änderung