WBF Nö 2016 – Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien

Durch den Beschluss der Niederösterreichischen Landesregierung am 2016-06-21 wurde eine Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien beschlossen. Diese Änderungen treten schon mit Juli 2016 in Kraft.

WBF Nö 2016 – Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien im Detail

Mindestanforderungen HWB

Nach der in Kraft Setzung der OIB Richtlinie 6 :2015 in Niederösterreich, wird für die Mindestanforderung des Wärmeschutzes, der HWB RK zum Vergleich herangezogen (gemäß Artikel zur WBF NÖ)

Mindestanforderungen Bauteile

Die Mindeststandards bei der Einzelbauteilsanierung oder -erneuerung an der thermischen Gebäudehülle wurde bei folgenden Bauteilen angepasst:

  • Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) ≤ 1,23 W/m²∙K
  • Oberste Geschoßdecke, Dach ≤ 0,17 W/m²∙K

Punkte Nachhaltigkeit

Diese Tabelle wurde um „Ladestation Elektromobilität, zumindest für PKW geeignet; eine Ladestation pro angefangene 15 WE„, mit +2 Punkten, erweitert

Zusatzförderung

  • optimierte Gebäudehülle +5 Punkte
  • Kleinheiligkeit +10 Punkte

oder

  • Kleingliedrigkeit +5 Punkte

Übergangsbestimmungen

  • Bewilligte Ansuchen bis 2016-12-31 wahlweise auch nach 6. Änderung
  • Ansuchen und Bewilligung nach früheren Fassungen – aber noch nicht zugesichert – wahlweise auch nach 6. Änderung
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