Mit der OIB Richtlinie 6: 2015 stehen zwei Wege des Nachweises in Energieausweisen zur Auswahl: Entweder über den Endenergiebedarf (EEB) oder über den Gesamtenergie-Effizienzfaktor (fGEE).
Mit der Anpassung der Anforderungen ab 01.01.2017 wurde es notwendig, zwischen diesen beiden Möglichkeiten wählen zu können.
Energetische Anforderungen – Nachweisverfahren wählen
ArchiPHYSIK stellt die Wahl des Nachweisverfahrens zur Einhaltung der Anforderung gemäß der OIB Richtlinie 6 :2015 frei.
Allen, die sich nicht weiter darum kümmern möchten – und im wesentlichen nur wollen, dass die bisherige Methodik weiter angewendet wird – empfehlen wir die Voreinstellung so zu lassen, wie sie ist.
Für alle Anderen soll die nun folgende Aufstellung eine Hilfestellung sein.
Option | Wirkung |
---|---|
vorrangig über EEB | Wenn beide Anforderungen eingehalten sind, verwende Nachweis über EEB. |
vorrangig über fGEE | Wenn beide Anforderungen eingehalten sind, verwende Nachweis über fGEE. |
über EEB | Verwende jedenfalls den Nachweis über EEB, auch wenn fGEE erfüllt wäre. |
über fGEE | Verwende jedenfalls den Nachweis über fGEE, auch wenn EEB erfüllt wäre. |
Energieausweis Nachweisverfahren wählen
Das Nachweisverfahren kann im Bereich der Energieausweise gewählt werden. Ist eine Anforderung gegeben (Neubau, umfassende Sanierung), kann das Verfahren umgestellt werden.
Nachweisverfahren Ergebnisdarstellung
Nachweis EEB
Dieser Nachweis besteht aus dem Zusammenspiel von HEB und EEB. Daher werden die entsprechenden Anforderungen ausgewiesen.
Nachweis fGEE
Dieser Nachweis wird über den den Einzelwert fGEE geführt. Daher werden die Anforderungen für EEB und HEB als ohne Anforderung angegeben..