Die Schattenseiten der OIB RL6:2019 – neue Verschattungsfaktoren

Mit der neuen OIB RL6:2019 erhielten wir nebst Anpassungen der klimatischen Berechungsbedingungen auch neue pauschale Verschattungsfaktoren, die sich teilweise massiv auf Projekte auswirken können…


Verschattungsfaktoren

Der Verschattungsfaktor

Fixer Bestandteil jeder HWB Berechnung sind die solaren Gewinne. Diese werden im Gebäude über die Glasflächen (Fenster, verglaste Türen) „gewonnen“ – wo in erster Linie natürlich der g-Wert des Glases eine Rolle spielt und in weiterer Folge der Verschattungsfaktor, mit dem diese Gewinne für die Bilanzierung abgemindert werden.

Je weniger Gewinne man dadurch im Gebäude erreicht, desto höher wird also der notwendige HWB sein, den man zur Konditionierung des Gebäudes aufbringen muss.

Daher folgt auch die logische Konsequenz, dass je mehr Glasfläche ein Gebäude hat, desto höher sind die Auswirkungen einer Änderung dieses Faktors.

Mit Einführung der neuen OIB RL6:2019 – wurde auch die Neufassung der Ö NORM B 8110-6:2019 für verbindlich erklärt. Diese bringt nun neue, abgeminderte Verschattungsfaktoren für das vereinfachte Verfahren gegenüber der bisherigen Norm!

Die pauschalen Verschattungsfaktoren in der Ö NORM B 8110-6:2019

Nutzung FS,h für den Heizfall
Wohngebäude mit ein und zwei Wohneinheiten sowie Reihenhäuser 0,65
Wohngebäude mit drei bis neun Wohneinheiten 0,50
Wohngebäude mit 10 und mehr Wohneinheiten 0,40
Nichtwohngebäude mit einer Bruttogrundfläche von bis zu 1000 m2 0,50
Nichtwohngebäude mit einer Bruttogrundfläche über 1000 m2 0,40

Anmerkung: Das detaillierte Verfahren zur Berechnung des Verschattungsfaktors ist als Ersatz für diese Pauschalwerte nach wie vor in der ÖNORM enthalten.

Die Verschattungsfaktoren in der Ö NORM B 8110-6:2014 zum Vergleich

In den bisherigen (vereinfachten) Berechnungen gab es Für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäusern einen Pauschalwert FS,h von 0,85 und für alle anderen Gebäude einen FS,h von 0,75.

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