Manchmal stellt sich die Frage: „Warum zeigt ArchiPHYSIK einen HWB Anforderungswert an, den ich mit der Richtlinienformel nicht nachvollziehen kann?“ Diese Frage kann bei Nichtwohngebäuden mit den Nutzungsprofilen 4 bis 12 der OIB Richtlinie 6:2023 auftreten. Die Werte, die miteinander in Beziehung stehen, können leicht mit einer manuellen Berechnung überprüft werden.
Korrekturfaktor und Formeln der HWB Berechnung
In der Richtlinie OIB 6: 2023 gibt es Formeln für den Nachweis der Einhaltung der HWB Anforderung sowohl über Heizenergiebedarf HEB als auch über Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE. Diese Formeln sind aber nach Ergänzung der Tabellen in dem Abschnitt 4.3.2 auf ein Gebäude mit einer Geschoßhöhe von 3.00 m bezogen. Dies sind nach OIB Richtlinie 6:2023: Bürogebäude, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Heime, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Veranstaltungsstätten und Mehrzweckgebäude, Sportstätten sowie Verkaufsstätten.
Nicht jedes Gebäude hat eine Geschoßhöhe von 3,00 m. Damit die Berechnung aber einheitlich bleiben kann, wird ein Höhenkorrektur-Faktor f H Korr eingesetzt.
f H Korr = Volumen / (BGF · 3,00)
Abhängigkeiten und Überprüfung anhand der Formulare
ArchiPHYSIK berechnet den Höhenkorrektur-Faktor f H Korr im Hintergrund. Das Ergebnis kann aber an Formularen des Energiebedarfs abgelesen werden. Am Besten mit der Erstellung von Formular
Mit diesen Bestandteilen kann nun die Überprüfungsrechnung durchgeführt werden.
HWBRef,RK,zul = X· (1 + Y/lc) · f H Korr
X und Y Werte sind nach zutreffender Anforderung zu wählen.
- über HEB oder über fGEE
- Neubau oder Größere Renovierung