Höhenkorrektur und HWB – OIB RL 6:2023

Manchmal stellt sich die Frage: „Warum zeigt ArchiPHYSIK einen HWB Anforderungswert an, den ich mit der Richtlinienformel nicht nachvollziehen kann?“ Diese Frage kann bei Nichtwohngebäuden mit den Nutzungsprofilen 4 bis 12 der OIB Richtlinie 6:2023 auftreten. Die Werte, die miteinander in Beziehung stehen, können leicht mit einer manuellen Berechnung überprüft werden.

Korrekturfaktor und Formeln der HWB Berechnung

In der Richtlinie OIB 6: 2023 gibt es Formeln für den Nachweis der Einhaltung der HWB Anforderung sowohl über Heizenergiebedarf HEB als auch über Gesamtenergieeffizienz-Faktor fGEE. Diese Formeln sind aber nach Ergänzung der Tabellen in dem Abschnitt 4.3.2 auf ein Gebäude mit einer Geschoßhöhe von 3.00 m bezogen. Dies sind nach OIB Richtlinie 6:2023: Bürogebäude, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Heime, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Veranstaltungsstätten und Mehrzweckgebäude, Sportstätten sowie Verkaufsstätten.

Tabelle OIB RL 6:2023
Tabelle OIB RL 6:2023

Nicht jedes Gebäude hat eine Geschoßhöhe von 3,00 m. Damit die Berechnung aber einheitlich bleiben kann, wird ein Höhenkorrektur-Faktor f H Korr eingesetzt.

f H Korr = Volumen / (BGF · 3,00)

Abhängigkeiten und Überprüfung anhand der Formulare

ArchiPHYSIK berechnet den Höhenkorrektur-Faktor f H Korr im Hintergrund. Das Ergebnis kann aber an Formularen des Energiebedarfs abgelesen werden. Am Besten mit der Erstellung von Formular

Energiebedarf max Zone

APH Formular Energiebedarf max Zone

Mit diesen Bestandteilen kann nun die Überprüfungsrechnung durchgeführt werden.

HWBRef,RK,zul = X· (1 + Y/lc) · f H Korr

X und Y Werte sind nach zutreffender Anforderung zu wählen.

  • über HEB oder über fGEE
  • Neubau oder Größere Renovierung

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