Das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz informiert uns Mitte August 2017 per Mail bzgl. einer Übergangsfrist bei der WBF für die Energieausweisberechnung bei Mehrfamilienhäusern.
Oö. Wohnbauförderung, OIB RL 6, Ausgabe 2015
Vorgangsweise bei Mehrfamilienhäuser
Mit Inkrafttreten der OÖ. BauTV-Novelle 2017 am 1. Juli 2017 wurde die OIB RL 6 Ausgabe 2015 und die darin festgelegte Methode für die Berechnung des Energieausweises in das OÖ. Baurecht übernommen.
In Abstimmung mit der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ dürfen wir sie daher über die weitere Vorgangsweise in Zusammenhang mit den energietechnischen Kriterien in der Wohnbauförderung – Mehrfamilienhaus (mehr als 3 Wohnungen) informieren:
- Aus Gründen der Entbürokratisierung und im Sinne des Förderwerbers wird der Methodenwechsel auch in der Wohnbauförderung im Mehrgeschossigen Wohnbau vollzogen.
- Da Sanierungs – und Neubauprojekte eine längere Vorlaufzeit haben, werden mit einer Übergangsfrist bis 31.12.2017 auch noch Energieausweise akzeptiert, die nach der Methode OIB RL 6, Ausgabe 2011, ausgestellt sind.