Mit den technischen Novellen 2020 wurden in Tirol am 01. Juni 2020 die OIB-Richtlinien 2019 für verbindlich erklärt.
Ab ArchiPHYSIK 17 kommt diese OIB-Richtlinie inklusive der zugehörigen Rechenvorschriften in der Lokalisierung Energieausweis AUT 2019 zur Anwendung.
Technische Novellen 2020
- Änderung der Technischen Bauvorschriften 2016 – TBV 2016 (LGBl. Nr. 61/2020 )
- Änderung der Tiroler Bauordnung 2018 – TBO 2018 (LGBl. Nr. 60/2020)
Mit dem §38 der Technischen Bauvorschriften 2016 – TBV 2016 erfolgt die Verbindlicherklärung der OIB Richtlinien 1 bis 6, Ausgabe April 2019. Bis auf wenige Ausnahmen wurde auch die, für die Energieausweise relevante Richtlinie 6 vollstänig übernommen.
Weitere wesentliche Punkte dieser technischen Novellen sind der Anhang 6a für Energieausweise und die Stärkung der Tiroler Alternativenprüfung.
Ausnahmen für Energieausweise
Neufassung des Begriffs der „größeren Renovierung“
Abweichend von den Begriffsbestimmungen des Österreichischen Institutes für Bautechnik gibt es in der Tiroler Bauordnung 2018 §2 Abs. 27 eine eigene Definition der „größeren Renovierung“.
Ausnahmen von der OIB RL6 :2019
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- OIB RL6 :2019 – 1.2 Ausnahmen
Die Regelung für welche Gebäude und Gebäudeteile ein Energieausweis erforderlich ist und deren Anforderungen erfolgt in den Technischen Bauvorschriften 2016.
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- OIB RL6 :2019 – 5.1.1, 5.1.2, 5.2.1, 5.2.3 (b), 5.2.4
Weite Teile des Einsatzes hocheffizienter alternativer Energiesysteme und die Anforderungen an den erneuerbaren Anteil bei Neubau und größerer Renovierung werden in den technischen Bauvorschriften geregelt.
Anlage 6a (Energieausweis)
Der Energieausweis hat den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe April 2019 zu entsprechen. Weiters sind dem Energieausweis mittels Formblatt, das dem Muster der Anlage 6a zu entsprechen hat, zusätzlich folgende Informationen anzuschließen:
ergänzende Informationen zur Bautechnik
ergänzende Informationen zur Haustechnik samt Rechenergebnissen zum nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf exklusive Haushaltsstrombedarf bzw. Betriebsstrombedarf und des Heizenergiebedarfs
Unter ArchiPYHSIK – Formulare können diese Anhänge für Tirol, befüllt mit den vorhandenen Daten eines Energieausweises, erstellt werden.
Alternativenprüfung
Die Alternativenprüfung wurde 2008 in der Tiroler Bauordnung verankert und ist verpflichtender Teil der Einreichunterlagen für Bauvorhaben. Mit den technischen Novellen 2020 wurde diese weiter gestärkt.
Nachweisführung in ArchiPHYSIK:
- über den Einsatz eines hocheffizienten alternativen Systems oder
- über die Einhaltung der Anforderung an das Niedrigstenergiegebäude
gemäß Nationalem Plan oder - über die Nutzung erneuerbarer Quellen außerhalb der Systemgrenzen
„Gebäude“ mittels hocheffizienter alternativer Systeme für mindestens 80
v.H. des erforderlichen Wärmebedarfs für Raumheizung und Warmwasser
Diese Alternativenprüfung wird auf dem Formular „Tirol EA – Anlage 6a – ergänzende Informationen zur Haustechnik“ dargestellt. Sollten weitere Berechnungen notwendig sein, ist dazu das Servicetool von Energie Tirol heranzuziehen (kostenloser Download unter www.energie-tirol.at).
Weitere Informationen zum Thema
- OIB RL6 :2019 – Die relevantesten Änderungen
- Technische Bauvorschriften 2016 – TBV 2016 (inklusive Anlagen) auf ris.bka.gv.at
- Tiroler Bauordnung 2018 – TBO 2018 auf ris.bka.gv.at
- Alternativenprüfung auf energie-tirol.at
- OIB-Richtlinien 2019 auf oib.or.at
- Übersicht Inkrafttreten der OIB-RL 2019 auf oib.or.at