Photovoltaik Anlagen im Energieausweis

Im folgenden Artikel sehen wir uns die Photovoltaik Anlage im Detail an. Wo sind die relevanten Kennwerte zu finden und wie wird die Anlage dem Energieausweis zugeordnet? Welche Verbesserungen die neue OIB Richtlinie 2019 mit sich bringt und in Verbindung mit welchen anderen Anlagen das Photovoltaik System den größten Unterschied macht.

PV Kennwerte

Die angezeigten Kennwerte in ArchiPHYSIK, im Bereich Anlagentechnik – Photovoltaik werden auf Grundlage der ÖNORM H 5056 berechnet. Diese sind wie folgt in der genannten Norm nachzuschlagen:

lt. ÖNORM H 5056In ArchiPHYSIKBedeutung
PVEExport,aQ PV Exportjährlicher exportierter Photovoltaikertrag, in kWh/a
PVEBrutto,aQ PV,Bjährlicher Brutto-Photovolatikertrag, in kWh/a
PVENetto,aQ PV,Njährlicher Netto-Photovoltaikertrag, in kWh/a

Brutto-Netto Ertrag

  • Brutto-Photovolatikertrag: Gesamter Ertrag aus der Photovoltaikanlage
  • Netto-Photovoltaikertrag: Für das Gebäude nutzbarer Anteil des Photovolatikertrags. Der nutzbare Anteil des Photovoltaikertrags wird durch den gesetzlich vorgegebenen deckbaren Strombedarfsanteil begrenzt.
  • Photovoltaik Export: Ertrag aus Photovoltaik, vermindert um den im Gebäude nutzbaren Anteil. Diese Kennzahl wird am Datenblatt des Energieausweises ausgewiesen.

Zuordnung zum Energieausweis

Im Gegensatz zur Raumheizung oder der Warmwasserbereitung, wird die Photovoltaikanlage nicht unter Gebäude – Anlagenanteile der Zone hinzugefügt, sondern direkt im Bereich Anlagentechnik dem richtigen Energieausweis zugeordnet.

Dazu wechseln Sie unter Anlagen, auf die Photovoltaik Anlage (1), klicken auf den ersten Ändern-Button „Wahl des Energieausweises“ (2), wählen den gewünschten Energieausweis (3) aus, und bestätigen dies mit OK (4).

Auswirkung auf den Energieausweis

Strom hat aufgrund der nicht erneuerbaren Anteile einen sehr hohen Primärenergieanteil, sowie einen hohen CO2 Anteil. Dies schlägt sich auch bei der Berechnung des fGEE, sowie des EEB nieder. Insbesondere betrifft dies Anlagen mit hohem Strombedarf, wie:

  • Stromdirektheizung
  • Wärmepumpe
  • IR-Panele
  • Beleuchtung

Entgegenwirken kann man mit der Verwendung einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher.

Deckbare Strombedarfsanteile

Seit Einführung der neuen OIB Richtlinie 6 2019 zahlt sich eine Photovoltaik Anlage umso mehr aus, denn die deckbaren Strombedarfsanteile wurden um den Beleuchtungsenergiebedarf (BelEB) erweitert.

Außerdem erlaubt die neue Richtlinie auch eine Erhöhung der deckbaren Anteile um 5%, sobald ein Stromspeicher von mindestens 1 kWh / kW peak eingesetzt wird.

Sollten Sie Hilfe beim Erstellen einer PV-Anlage benötigen, schauen Sie gerne bei unserem Devinar „Photovoltaik und Solaranlage im Energieausweis“ vorbei, dort wird dies näher erklärt.


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