Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 2015 (Wohnbauförderungsverordnung 2015 – WFV 2015) der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 tritt mit 1. April 2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Wohnbau-Durchführungsverordnung (WFV), zuletzt geändert 2012, außer Kraft.
Besonderes Augenmerk wird in Zukunft bei Neubau und Sanierung auf das Gesamtenergiekonzept gelegt – damit wird den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz besondere Bedeutung gegeben.
Energiebezogene Mindestanforderungen
Neubau: generell LEKT-Wert unter 20 sowie der Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme für die Raumheizung und Warmwasserbereitung.
Sanierung: die Einhaltung von Mindeststandards, Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme
Die Förderung größerer Renovierungen setzt einen LEKT-Wert von höchstens 28, einen LEKP-Wert von höchstens 68 und einen LEKCO2-Wert von höchstens 110 sowie – falls auch das Heizungssystem saniert wird – den Einsatz innovativer klimarelevanter Systeme voraus.
Technische Mindestanforderungen
Vorgaben finden sich künftig in der Bautechnikrichtlinie-Energie
Förderung der Errichtung von Miet-(kauf)wohnungen setzt die Einhaltung bestimmter Wirtschaftlichkeitskennzahlen voraus (bauliche Ausnutzbarkeit, Raumeffizienz, Flächeneffizienz, Fassadeneffizienz)