Für Nachweis des erforderlichen Schallschutzes muss unter bestimmten Umständen ein Spektrum-Anpassungswert angewendet werden. Die Anforderungen sind in der OIB Richtlinie 5 – Schallschutz – sowie in der ON EN ISO 717-1 geregelt. Die einfache und nachvollziehbare Anwendung und Dokumentation war einer der Schwerpunkte in ArchiPHYSIK 14.
Für Wohngebäude, Wohnheime, Hotels, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Kurgebäude und dergleichen, sowie auch für Verwaltungsgebäude und Bürogebäude, dürfen bestimmte Anforderungswerte an die Schalldämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen nicht unterschritten werden.
Diese Anforderungen an den Schallschutz sind derzeit in der OIB-Richtlinie 5 – Schallschutz – Ausgabe März 2015 festgehalten. Für Außenfenster und Außentüren von Aufenthaltsräumen wird zum Nachweise der mindesterforderlichen Schalldämmung neben dem bewerteten Schalldämm-Maß Rw auch der Spektrum-Anpassungswert Ctr herangezogen.
Spektrum-Anpassungswert C und Ctr
Der Spektrum-Anpassungswert ist eine Zahlenangabe, der nach ÖNORM EN ISO 717-1 zur Einzahlangabe (Rw, R’w, DnT,w, etc.) addiert wird, um besondere Lärmspektren gesondert berücksichtigen zu können. Hiermit kann bereits in der Planung ganz gezielt auf die jeweilige Lärmsituation reagiert werden.
Mit dem Spektrum-Anpassungswert C wird ein typisches Spektrum von Wohnaktivitäten, mit dem Spektrum-Anpassungswert Ctr ein typisches Lärmspektrum des Straßenverkehrs (tr = traffic) berücksichtigt.
Hinweis: Nicht zu verwechseln mit dem Anpassungswert (LZ). Dabei handelt es sich um Pegelzuschläge oder Pegelabschläge für bestimmte Arten von Geräuschquellen oder Geräuschcharakteristika, welche zum Beispiel maßgebliche und/oder standortbezogene Außenlärmpegel definieren (Beurteilungspegel).
Anforderung und Nachweis
In ArchiPHYSIK werden Anforderung und Nachweis (schalldämmenden Eigenschaften) bei Fensterelementen im Projekt übersichtlich gegenübergestellt. Eine Zusammenfassung ist in der Ergebnisleiste immer im Blick.
- bewertetes Schalldämm-Maß Rw (1)
- Spektrum-Anpassungswert C und Ctr (2)
- kombinierte Schreibweise (3)