Die Wohnbauförderung Tirol 2017 wirft in der Anwendung so mache Detailfrage auf. Einen Teil der Fragen und Antworten zum Nachweis mit dem Energieausweis wollen wir hier weitergeben.
- Welche Heizsystem sind erlaubt? Einige werden nicht explizit aufgeführt.
- Welche HWB Anforderung gilt bei einer bivalenten Wärmepumpe mit Gaskessel
- Wärmepumpen-Referenzsystem Nachweis von hocheffizienten alternativen Systemen
Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Fachbereichsleiter Technik am 18. Oktober 2017
Welche Heizsystem sind erlaubt (Fernwärme, Infrarotpanele, Luftheizungen mit e-Heizregister sind nicht explizit erwähnt)
Standardmäßig erlaubt sind:
- Biomasse
- Pellets
- Hackgut
- Stückholz mit mind. 1.000 Liter Puffer
- Wärmepumpe
- Wasser
- Erdreich
- Luft
- Fernwärme
- Erneuerbare Energie mind. 80%
- Kraft-Wärme-Kopplung
- Abwärme
- Gas-Brennwertgerät mit (Solar oder PV oder Komfortlüftungsanlage mit WRG) unter Einhaltung des strengeren HWBRef,RK: 10 x (1 + 3,0 / ℓc). In diesem Fall ist der Nachweisweg fGEE nicht möglich!
Alle anderen Systeme müssen Nachweis als „andere Technologien und Energieversorgungssysteme, soweit diese im Vergleich zu den in lit. b, c bzw. d angeführten Systemen zu geringeren Treibhausgasemissionen führen“ erbringen.
Grundsätzlich gilt, dass die Anforderungen an die Bauordnung (TBO 2011 und TBV 2016 jeweils in der gültigen Fassung) eingehalten werden müssen!
Siehe WBF-RL 1.10.2017 Pkt. 1.3.16 und 2.1.3, sowie WS-RL 1.10.2017 Pkt. 1.3.8 und 2.3.3
Welche HWB Anforderung gilt bei einer bivalenten Wärmepumpe mit Gaskessel?
In diesem Fall handelt es sich um „andere Technologien u Energieversorgungssysteme“ und ist derzeit einer Einzelfallprüfung zu unterziehen!
Wärmepumpen-Referenzsystem Nachweis von hocheffizienten alternativen Systemen
Beim Nachweis von hocheffizienten alternativen Systemen könnte sich der Antragsteller selbst ein Wärmepumpen-Referenzsystem mit einem beliebigen Produkt aus der GET-Datenbank zusammenstellen. Ist der resultierende CO2 Wert dieser Anlage dann um 30% zu reduzieren um den Vergleichswert zu erhalten?
Die Nachweisführung ist immer mit der Abteilung WBF abzustimmen.