Tiroler Wohnbauförderung 2020

Nahezu gemeinsam mit der Umsetzung der OIB RL 6 :2019 wurden auch die Wohnbauförderungsrichtlinie und die Wohnhaussanierungsrichtlinie für Tirol erneuert.

Ab ArchiPHYSIK 17.0.70 kann mit der Zweck-Einstellung WBF Fördermodell 2020 der Energieausweis für den Nachweis zur Tiroler Wohnbauförderung angewendet werden.

Da sich die Wohnbauförderung als Grundlage auf die Tiroler Bauordnung beruft, ist somit auch in der Wohnbauförderung die OIB RL 6: 2019 für verbindlich erklärt.

Neubau – ab 2020-09

Gemäss der Tiroler Landesregierung tritt die Wohnbauförderungsrichtlinie für Neubau zum 1.9.2020 in Kraft.

Im Rahmen der Implementierung der neuen OIB RL 6:2019 wurden auch Anpassungen zu den Anforderungen an den HWB WBF / fGEE WBF und an Bauteile vorgenommen.

Die ökologisch Bewertung von Baustoffen und Konstruktionen (Ökoindex OI3) erfolgt nach dem OI3-Berechnungsleitfaden Version 4.0.

Auf der Website des Landes Tirol wird eine Übersicht der Änderungen und die Wohnbauförderungsrichtlinie samt Einreichunterlagen angeboten.

Sanierung – ab 2020-07

Gemäss der Tiroler Landesregierung treten die Änderungen der Sanierungsrichtlinie mit 1.7.2020 in Kraft.

Im Rahmen der Implementierung der neuen OIB RL 6:2019 wurden auch bei der Sanierung Änderungen zu den Anforderungen an den HWB WBF / fGEE WBF und an Bauteile vorgenommen.

Nähere Details zur Wohnhaussanierungsrichtlinie und den Neuerungen finden Sie auf der Website des Landes Tirol.

Nachweisführung

Der Nachweis der Anforderungen erfolgt über den Anhang 6a für Energieausweise. Eine Zusammenfassung der dafür benötigten Kennwerte finden Sie auf dem ArchiPHYSIK-Formular „Förderung – Berechnung und Anforderung„.


Weitere Informationen zum Thema